top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 14.03.2022

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Green Clean Facility Management GmbH regeln die Erbringung von Serviceleistungen. Unter Service ist die Durchführung einer bestimmten Aufgabe sowie die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch die Green Clean Facility Management GmbH zu verstehen. Ein Service kann in Form von Werk- oder Dienstleistung erbracht werden. Werk- oder Dienstleistungen werden im Auftragsdokument als solche ausgewiesen.

1.2 Ein Vertrag kommt mit der Unterzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber und Green Clean Facility Management GmbH zustande.

1.3 Sofern eine formlose Bestellung für die jeweilige Geschäftsart vorgesehen ist, mittels Bestellung des Auftraggebers und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung bei Green Clean Facility Management GmbH, spätestens jedoch mit Erbringung der Services zustande. 

1.4 Bis zu einer Änderung gelten diese AGB für alle nachfolgenden Bestellungen.

1.5 Weitere Bedingungen für Services können sich aus Dokumenten ergeben, die von Green Clean Facility Management GmbH bereitgestellt und als Anlagen und Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrags werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (beispielsweise in einem Auftragsdokument) Vertragsbestandteil.  

1.6 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen eines Auftragsdokuments haben Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die im Hauptvertrag näher beschriebene vereinbarte Leistung.

3. Vertragsdauer

3.1 Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung.

4. Anpassung des Vertrages

4.1 Bei einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, der gültigen Tarifverträge oder der Rechtsprechung verpflichten sich die Parteien, die betroffenen Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen. Soweit tarifliche Entgelterhöhungen oder andere Umstände, die nicht von Green Clean Facility Management GmbH zu vertreten sind, zu einer Kostensteigerung führen, kann Green Clean Facility Management GmbH die Konditionen entsprechend anpassen. 

5. Erteilung von Unteraufträgen 

5.1 Green Clean Facility Management GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge fachlich geeigneter Personen und Firmen als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Green Clean Facility Management GmbH sucht Erfüllungsgehilfen in eigener Verantwortung aus. Erfüllungsgehilfen arbeiten im Auftrag und für Rechnung der Green Clean Facility Management GmbH. 

6. Kündigung

6.1 Aufträge können beiderseits mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum Wochenende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer fortgesetzten oder wiederholten Verletzung der Vertragspflichten trotz vorangegangener schriftlicher Abmahnung oder bei einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen einer Vertragspartei (beispielsweise Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, erfolglose Pfändung oder erheblicher Rückstand fälliger Zahlungsverpflichtungen). Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine gegenüber einem Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

7. Haftung 

7.1 Green Clean Facility Management GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

7.2 Im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung einer Hauptpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung wegen fahrlässiger Pflichtverletzung mit Ausnahme von Personenschäden (§14 ProdHaftG) ausgeschlossen. 

7.3 Der Auftraggeber darf den Mitarbeitern von Green Clean Facility Management GmbH nicht mit Geldangelegenheiten, Wertpapieren, Schmuck und sonstigen Wertgegenständen betrauen. Geschieht dies dennoch, liegt die Haftung ausschließlich beim Auftraggeber.

7.4 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Green Clean Facility Management GmbH verjähren in einem Jahr ab Anspruch Entstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

8. Rechnungsstellung

8.1 Die Rechnungsstellung basiert auf der 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag). Soweit im Hauptvertrag nicht anderweitig vereinbart, werden zusätzlich folgende Zuschläge zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.

 

  • Feiertagsarbeit 100% 

  • Samstagsarbeit 25%

  • Nachtarbeit 25% 

  • Sonntagsarbeit 50%                                                                                                                                                                                                                                                                                              

8.2 Am 24.12. sowie 31.12 in der Zeit ab 14:00 Uhr erbrachte Arbeitsstunden gelten als Feiertagsarbeit und sind entsprechend der obigen Tabelle zuschlagspflichtig. Nachtarbeit ist die in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr geleistete Arbeit. Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist nur der jeweils höchste zu zahlen. 

8.3 Die Rechnungsstellung durch Green Clean Facility Management GmbH erfolgt, soweit nicht anders geregelt, aufgrund vom Auftraggeber wöchentlich abzuzeichnender Stundennachweise; darin sind alle Stunden zu bescheinigen, die der Mitarbeiter dem Auftraggeber zur Verfügung stand. 

8.4 Green Clean Facility Management GmbH rechnet wöchentlich ab, wobei die Rechnungen innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig sind.

9. Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort, Gerichtsstand Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Niederlassung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

10.2 Jede Partei wird, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, dem anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen.

10.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die durch den Einsatz der Services angestrebten und damit erzielten Ergebnisse. 

10.4 Die Parteien sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

bottom of page